Steuerfachwirt*in

Voraussetzungen und Prüfung

Steuerfachwirt*in

Zulassung, Prüfungsgebiete und Prüfung

Die Zulassungsvoraussetzungen für die Steuerfachwirtprüfung sind in der Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung zum*zur Steuerfachwirt*in geregelt. Steuerfachangestellte können die Prüfung ablegen, wenn sie nach erfolgreicher Abschlussprüfung zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Fortbildungsprüfung vorausgeht (30.11.), eine praktische Tätigkeit in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens von mindestens drei Jahren bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder der Bundesrechtsanwaltsordnung, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nr. 8 StBerG nachweisen können.

Für Mitarbeiter*innen in den Steuerberaterpraxen mit anderer beruflicher Vorbildung bestehen gem. § 2 Absatz 2 und 3 der Rechtsvorschrift gesonderte Zulassungsvoraussetzungen.

Prüfungsgebiete

  • Abgabenordnung
  • Ertragsteuern
  • Verkehrsteuern
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz
  • Buchführung und Rechnungslegung
  • Betriebswirtschaft
  • Wirtschaftsrecht und weitere Rechtsgebiete
  • Steuerberatungsrecht
  • Kanzleiorganisation, Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern

Ablauf und Inhalt der Prüfung

Die Prüfung besteht aus fünf Prüfungsfächern, und zwar aus einem schriftlichen Teil mit vier Klausuren und einer mündlichen Prüfung einschließlich eines kurzen Fachvortrags. Die schriftliche Prüfung findet in der Regel Anfang Dezember, die mündliche zu Beginn des darauf folgenden Jahres statt.

Im schriftlichen Teil der Prüfung ist je eine Aufsichtsarbeit mit praxistypischer Aufgabenstellung aus folgenden Gebieten zu fertigen:

  • Steuerrecht I: Abgabenordnung, Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz
  • Steuerrecht II: Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
  • Rechnungswesen: Buchführung und Rechnungslegung
  • Betriebswirtschaft: Jahresabschlussanalyse, Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzierung

Der Fortbildungsprüfung liegt ein einheitliches Anforderungsprofil zu Grunde.

Termine

Nachfolgend finden Sie die Termine  der schriftlichen Steuerfachwirtprüfung:

2024:  11. - 13. Dezember 2024

2025:  10. - 12. Dezember 2025

Die mündlichen Prüfungen finden jeweils Ende des ersten Quartals des Folgejahres statt.

Prüfungsaufgaben

Die Klausuren der Steuerfachwirtprüfung werden seit 2008 bundesweit inhaltsgleich von allen Steuerberaterkammern gestellt. Die Steuerberaterkammer Düsseldorf stellt zur Prüfungsvorbereitung die Klausuren (ohne Lösung) zurückliegender Termine der Steuerfachwirtprüfung zum Download als pdf-Datei zur Verfügung.

Zur Website der Steuerberaterkammer Düsseldorf

Prüfungsanmeldung

Eine Anmeldung zur Steuerfachwirt-Fortbildungsprüfung  kann frühestens ab dem 1. Januar des entsprechenden Prüfungsjahres erfolgen. Der Anmeldeschluss zur Fortbildungsprüfung ist der 15. August des entsprechenden Prüfungsjahres.

Anträge online stellen:
ZUM ANTRAGSPORTAL

 Alternativ finden Sie alle Anträge und Formulare nachfolgend:

Weitere Informationen zum Download

Dateien

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