Die Eignungsprüfung setzt sich aus einem schriftlichen Teil mit höchstens zwei Klausurarbeiten und einer mündlichen Prüfung zusammen. Im Unterschied zur „normalen" Steuerberaterprüfung handelt es sich bei der Eignungsprüfung jedoch um eine verkürzte Prüfung, da nicht alle Prüfungsgebiete der schriftlichen Steuerberaterprüfung geprüft werden. Die Klausur aus den Gebieten Buchführung und Bilanzwesen entfällt. Im Einzelnen sind die Prüfungsgebiete der schriftlichen Eignungsprüfung:
Darüber hinaus können sich die Aufsichtsarbeiten auch auf andere Prüfungsgebiete erstrecken. Gegenstand der mündlichen Prüfung sind dagegen grundsätzlich alle Prüfungsgebiete der Steuerberaterprüfung.
Soweit der Bewerber jedoch nachweist, dass im Rahmen seiner bisherigen Ausbildung oder Berufstätigkeit ein wesentlicher Teil der bereits genannten Kenntnisse erlangt wurde, dann entfällt die Prüfung in dem betreffenden Prüfungsgebiet.
Nach bestandener Eignungsprüfung erfolgt die Bestellung zum Steuerberater durch die zuständige Steuerberaterkammer verbunden mit allen Rechten und Pflichten.
Weitere Informationen zur Erfüllung einzelner Zulassungsvoraussetzungen sowie zur Durchführung der Eignungsprüfung erteilen die Steuerberaterkammern.