Fachassistent*in Lohn und Gehalt

Spezialist*in für Lohn & Gehalt

Fachassistent*in Lohn & Gehalt

Mit dem Erwerb des Titels „Fachassistent*in Lohn und Gehalt“ weisen Sie nach, dass Sie durch Fortbildungen hervorragende Kenntnisse im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung erworben haben.

Die Absolventen sollen durch die Fortbildung ihre bereits erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich „Lohn und Gehalt“ ausweiten und vertiefen und hierdurch in die Lage versetzt werden, die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Arbeitsverhältnisse bei den Mandanten zu optimieren.

Zulassungsvoraussetzungen

Die Fortbildungsprüfung zum*zur Fachassistent*in Lohn und Gehalt wird von den Steuerberaterkammern als zuständige Stellen nach
§ 56 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) durchgeführt. Dabei richtet sich die Durchführung der Prüfung im Freistaat Thüringen nach der Prüfungsordnung für die Durchführung der Prüfung zum*zur Fachassistent*in Lohn und Gehalt (POAssLG).

Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist sodann unter folgenden Voraussetzungen möglich: 

  • Nach einer erfolgreich abgelegten Prüfung zum*zur Steuerfachangestellten: Mindestens einjährige hauptberufliche praktische Tätigkeit bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes 
  • Nach erfolgreichem Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (zum Beispiel Rechtsanwaltsfachangestellter, Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskaufmann, Bankkaufmann): mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens zwei Jahre bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes 
  • Wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann: mindestens fünf Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes.

Der Bewerber muss außerdem im Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung seinen Beschäftigungsort, in Ermangelung einer Beschäftigung seinen Wohnort im Bezirk der Steuerberaterkammer Thüringen haben.

Prüfung

Die Fortbildungsprüfung zum*zur Fachassistent*in Lohn und Gehalt setzt sich aus einer schriftlichen  und einer mündlichen Prüfung zusammen.

Im Einzelnen erstreckt sich die Prüfung auf folgende Prüfungsgebiete: 

  • Steuerrecht (insbesondere Lohnsteuerabzugsverfahren, Lohnsteueranmeldung, steuerfreier Arbeitslohn)
  • Sozialversicherungsbeitragsrecht (insbesondere Beitragsberechnung, Meldepflichten, Statusfeststellung, Umlageverfahren, Außenprüfung)
  • Grundzüge des Arbeitsrechts (insbesondere gesetzliche Grundlagen, Arbeitsvertragsrecht, Tarifvertragsrecht)
  • Rechtsübergreifende Themen (insbesondere geldwerte Vorteile/Sachbezüge, Betriebliche Altersversorgung, Mehrfachbeschäftigte, besondere Personengruppen, Grundzüge der Baulohnabrechnung, Nettolohnvereinbarung, Entgeltpauschalierung, Einmalbezüge/mehrjährige Bezüge)
  • Besondere Themen (insbesondere Kurzarbeitergeld, Pfändung, Meldevorschriften, Dokumentationspflichten, Rechtsbehelfe, Datenschutz/Datensicherheit)

Im schriftlichen Teil der Prüfung ist eine vierstündige Klausur mit praxistypischer und prüfungsgebietübergreifender Aufgabenstellung aus den oben genannten Gebieten zu fertigen.

Die Bearbeitungszeit beträgt vier Stunden.

In der mündlichen Prüfung soll der Prüfling zeigen, dass er praxistypische und prüfungsgebietsübergreifende Fälle lösen kann.

Die Prüfungsdauer der mündlichen Prüfung soll je Prüfungsteilnehmer 30 Minuten nicht überschreiten.

Der Fortbildungsprüfung liegt ein einheitlicher Anforderungskatalog zu Grunde.

Termine

Nachfolgend finden Sie die Termine der schriftlichen Prüfungen zum*zur Fachassistent*in Lohn und Gehalt:

16. Oktober 2024
15. Oktober 2025
14. Oktober 2026
13. Oktober 2027
18. Oktober 2028

Die mündlichen Prüfungen finden jeweils zu Beginn des ersten Quartals des Folgejahres statt.

Prüfungsaufgaben

Die Klausuren der Fachassistentenprüfung werden bundesweit inhaltsgleich von allen Steuerberaterkammern gestellt.

Die Steuerberaterkammer Niedersachsen stellt zur Prüfungsvorbereitung eine Musterklausur (2014) und die Klausuren (ohne Lösungen) zurückliegender Termine der Fortbildungsprüfung Fachassistent*in Lohn und Gehalt zum Download als PDF-Datei zur Verfügung.

Zur Website der Steuerberaterkammer Niedersachsen

Prüfungsanmeldung


Eine Anmeldung zur Fachassistentenprüfung kann frühestens ab dem 1. Januar des entsprechenden Prüfungsjahres erfolgen. Der Anmeldeschluss zur Fortbildungsprüfung ist der 30. Juni des entsprechenden Prüfungsjahres.

Anträge online stellen:
ZUM ANTRAGSPORTAL

Alternativ finden Sie alle Anträge und Formulare nachfolgend:

Weitere Informationen zum Download

Dateien

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