Steuerberaterexamen

Informationen zum Steuerberaterexamen

Das Steuerberaterexamen ist von allen Bewerbern, egal ob Akademiker oder Praktiker, in gleicher Weise abzulegen. Die Prüfung setzt sich aus einem schriftlichen Teil mit drei Klausurarbeiten aus den Bereichen

  • Verfahrensrecht und andere Steuerrechtsgebiete
  • Ertragssteuerrecht
  • Buchführung und Bilanzwesen


und einer mündlichen Prüfung zusammen. Dabei soll für den mündlichen Teil die aufj eden Bewerber entfallende Prüfungszeit von 90 Minuten nicht überschritten werden. Im Einzelnen sind die Prüfungsgebiete der Steuerberaterprüfung:

  • Steuerliches Verfahrensrecht sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht
  • Steuern vom Einkommen und Ertrag
  • Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer
  • Verbrauch- und Verkehrsteuern, Grundzüge des Zollrechtes
  • Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Gemeinschaft
  • Betriebswirtschaft und Rechnungswesen
  • Volkswirtschaft
  • Berufsrecht


Nicht erforderlich ist, dass sämtliche genannte Gebiete Gegenstand der Prüfung sind.

Die Prüfung muss vor einem Prüfungsausschuss abgelegt werden, der bei der für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörde zu bilden ist.

Diesem gehören drei Beamte des höheren Dienstes oder vergleichbare Angestellte der Finanzverwaltung an, davon einer als Vorsitzender, sowie drei Steuerberater oder zwei Steuerberater und ein Vertreter der Wirtschaft.

Weitere Informationen zur Durchführung der Steuerberaterprüfung erhalten Sie hier.