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Versorgungswerk

Versorgungswerk für die Thüringer Berufskollegen

Am 01. März 2004 trat der Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerberaterinnen des Freistaates Thüringen zum Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen in Kraft. Das entsprechende Gesetz und der Staatsvertrag wurden im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 3 vom 19. Februar 2004 veröffentlicht.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das:

Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen
Pempelforter Straße 11
40211 Düsseldorf    

Telefon:  0211 1793690
Telefax:  0211 17936955
E-Mail: office@stbv-nrw.de

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