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Geldwäschebekämpfung

Geldwäschebekämpfung

Steuerberater*innen und Steuerbevollmächtigte sind Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG und haben damit die dort geregelten Pflichten zu erfüllen und unterliegen insoweit der Aufsicht der Steuerberaterkammern entsprechend § 50 Nr. 7 GwG. Zur Durchsetzung der gesetzlichen Pflichten haben die Aufsichtsbehörden gem. § 53 GwG ein System zur Annahme von Hinweisen zu potenziellen oder tatsächlichen Verstößen gegen die Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung einzurichten, wobei die Hinweise auch anonym abgegeben werden können.

Auf Beschluss des Vorstandes der Steuerberaterkammer Thüringen vom 15.01.2018 wurde eine Hinweisgeberstelle für Verstöße der Mitglieder der Steuerberaterkammer Thüringen gegen Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Hinweisgeberstelle GwG) bei der Steuerberaterkammer Thüringen eingerichtet, die ausschließlich postalisch unter:

Steuerberaterkammer Thüringen
Hinweisgebersteller GwG
Kartäuserstraße 27a
99084 Erfurt

(anonyme) Hinweise zu potenziellen und tatsächlichen Verstößen gegen Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entgegennimmt, sofern sich die Hinweise gegen Mitglieder der Steuerberaterkammer Thüringen richten.  

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