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Aufgaben

Die Aufgaben der Steuerberaterkammern

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte

In der Bundesrepublik Deutschland bestehen 21 Steuerberaterkammern, die zusammen die Bundessteuerberaterkammer bilden. Die Kammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Alle Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und anerkannten Berufsausübungsgesellschaften sind Mitglied einer Steuerberaterkammer. Rechtsgrundlage für die Errichtung, Organisation und Tätigkeit der Steuerberaterkammern sind die §§ 73 ff. des Steuerberatungsgesetzes. Hieraus ergeben sich für die Steuerberaterkammern insbesondere folgende Tätigkeitsschwerpunkte:

Führung des Berufsregisters

In das bei den Kammern geführte Berufsregister werden alle Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und anerkannten Berufsausübungsgesellschaften eingetragen, die ihre berufliche Niederlassung bzw. ihren Sitz im Kammerbezirk haben.

Interessenwahrnehmung der Berufsangehörigen

Wesentliche Aufgaben liegen im Bereich der Interessenvertretung der Mitglieder einschließlich der externen Öffentlichkeitsarbeit. Dazu gehört auch die regelmäßige Kontaktpflege zur Finanzverwaltung und zu anderen Organisationen. Für die fachliche Weiterbildung der Berufsangehörigen werden in Kooperation mit der Bundessteuerberaterkammer und anderen Steuerberaterkammern gemeinsam Seminare durchgeführt.

Beratung und Information der Mitglieder

Hierunter fallen alle Auskünfte zu Fragen der Einhaltung der Berufspflichten, zum Mandatsverhältnis, zur Gründung von Berufsausübungsgesellschaften, zum Gebührenrecht, zum Datenschutz, zum Geldwäschegesetz, zu Werbemöglichkeiten. Aktuelle Informationen zur Berufsausübung erhalten Kammermitglieder auf dieser Internetseite, insbesondere im geschützten Mitgliederbereich. Darüber hinaus werden Kammermitglieder regelmäßig per E-Mail und mit dem quartalsweise erscheinenden Kammerrundschreiben informiert.

Erstellung von Gutachten

Insbesondere von Seiten der Zivilgerichte wird die Kammer um Erstellung von Gutachten oder Benennung von Sachverständigen gebeten.

Existenzgründungsberatung für Berufsangehörige

Die Kammer berät ihre Mitglieder in Fragen der Praxisgründung und gibt Stellungnahmen zu Anträgen von Berufsangehörigen auf Bereitstellung öffentlich geförderter Darlehen für die Existenzgründung ab.

Praxisvertretung, -abwicklung, -treuhandschaft

Zu den gesetzlichen Aufgaben der Berufskammer gehört auch die Bestellung eines Vertreters für Berufsangehörige, die – insbesondere aus Gesundheitsgründen – längerfristig an ihrer Berufsausübung gehindert sind, beziehungsweise eines Praxisabwicklers oder -treuhänders, zum Beispiel im Todesfall des Berufsangehörigen.

Vermittlungstätigkeit

Die Berufskammer vermittelt bei Streitigkeiten unter Mitgliedern sowie zwischen einem Berufsangehörigen und dessen Auftraggeber. Die Kammer ist zu einem Schlichtungsversuch verpflichtet, wenn auf Antrag einer oder beider Parteien übereinstimmend die Vermittlung gewünscht wird.

Berufsaufsicht

Ferner überwacht die Steuerberaterkammer die Einhaltung der Berufspflichten durch die Mitglieder. Sie geht Pflichtverletzungen nach und ergreift entsprechende Maßnahmen.

Abwehr unerlaubter Steuerrechtshilfe

Eine weitere wichtige Aufgabe sind wettbewerbsrechtliche Maßnahmen in Fällen unerlaubter Hilfeleistung in Steuersachen.

Bestellung von Steuerberatern

Seit dem 01. Januar 2001 ist die Steuerberaterkammer für die Bestellung zum Steuerberater im Freistaat Thüringen zuständig, ebenso wie für die Rücknahme und den Widerruf der Bestellung.

Anerkennung von Berufsausübungsgesellschaften

Als besondere Form der Berufsausübung erfolgt die Errichtung einer Berufsausübungsgesellschaft unter Beachtung spezieller berufsrechtlicher Vorgaben, die auf das Berufsbild des Steuerberaters und dessen Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen abgestimmt sind.

Zuständige Stelle für die Ausund Fortbildung der Mitarbeiter

Die Steuerberaterkammer ist die zuständige Stelle für die Berufsausbildung der Steuerfachangestellten in ihrem Bezirk. Sie stellt die erforderlichen Unterlagen für den Abschluss und die Eintragung von Ausbildungsverträgen in das bei der Kammer geführte Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse zur Verfügung, überwacht die Durchführung der Ausbildung und gibt Ausbildenden und Auszubildenden Hilfestellung bei allen auftretenden Fragen. Außerdem ist sie für die Abnahme der Zwischen- und Abschlussprüfungen zuständig. Darüber hinaus nimmt die Steuerberaterkammer für qualifizierte Mitarbeiter/innen in den Kanzleien die Fortbildungsprüfung zu vier verschiedenen Fachassistentenprüfungen und zum/zur Steuerfachwirt/in ab.

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