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Gesetzliche Regelungen des Berufsrechtes

Qualität & Sicherheit

Die gesetzlichen Regelungen des Berufsrechtes der Steuerberater*innen gewährleisten Qualität und Sicherheit. Steuerberater und Steuerberaterinnen üben ihren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich und gewissenhaft aus:

  • Sie verzichten auf berufswidrige Werbung.
  • Sie sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet.
  • Sie sind von Gesetz wegen verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, die einzelnen Steuerberater*innen gegen mögliche Pflichtverletzungen im Rahmen der Berufsausübung versichert. Der Versicherungsschutz umfasst sowohl die berufliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Hilfeleistung in Steuersachen als auch die weiteren Leistungen, die Steuerberater*innen im Rahmen der vereinbaren Tätigkeiten erbringen können.
  • Sie unterliegen der Berufsaufsicht der Steuerberaterkammern.

Die Steuerberaterkammern stehen darüber hinaus als objektive und neutrale Körperschaft des öffentlichen Rechts bei Streitigkeiten zwischen Mandanten und Steuerberater*innen als Vermittlungsstelle zur Verfügung und fördern im Streitfall das Zustandekommen von außergerichtlichen, gütlichen Einigungen zwischen Steuerberater*innen und Mandanten. 

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