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Auftrag

Auftragserteilung

Steuerberater und Steuerberaterinnen werden tätig, wenn sie einen entsprechenden Auftrag erhalten. Der Auftrag definiert die zu erbringenden Leistungen, die der Steuerberater bzw. die Steuerberaterin der Mandantschaft in Rechnung stellen kann. Auch wenn die Auftragserteilung von Gesetzes wegen nicht zwingend schriftlich erfolgen muss, ist es empfehlenwert den Umfang des Auftrags in schriftlicher Form klar und eindeutig festzulegen.

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