Novemberhilfe: Vollzugshinweise
Für die Novemberhilfe ist, anders als bei der Überbrückungshilfe, eine Antragstellung des Unternehmers im eigenen Namen möglich, sofern die Höhe der zu beantragenden BilligkeitsÂÂleistung den Betrag von 5000 Euro nicht überschreitet, keine Überbrückungshilfe beantragt wurde und es sich um einen Soloselbständigen handelt.
Weitere Informationen zum Thema Novemberhilfe können derzeit nicht gegeben werden.
Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Wer genau kann die staatlichen Hilfen in Anspruch nehmen? Welche Kosten sind grundsätzlich förderfähig? Diese und weitere Fragen rund um die Überbrückungshilfen II beantwortet die Bundessteuerberaterkammer in ihrem FAQ-Katalog für Steuerberater.
FAQ Katalog Überbrückungshilfe II