Neuordnungsverfahren der Steuerfachangestelltenausbildung

Neuordnungsverfahren abgeschlossen

Die neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten und zur Steuerfachangestellten (kurz: Ausbildungsordnung) vom 3. August 2022 tritt am 1. August 2023 in Kraft. Damit ist das Neuordnungsverfahren offiziell erfolgreich abgeschlossen und der Weg frei für eine zeitgemäße Ausbildung im steuerberatenden Beruf.

Die aktuelle Ausbildungsordnung stammt noch aus dem Jahr 1996. Seitdem hat sich die Welt und insbesondere der Berufsstand, gerade wegen der fortschreitenden Digitalisierung und Globalisierung, wesentlich verändert. Sowohl in den Steuerberatungskanzleien als auch in der Finanzverwaltung haben in den letzten Jahren zunehmend elektronische Verfahren Einzug gehalten. Auch die Kommunikation mit den Mandantinnen und Mandanten hat sich in entsprechender Weise fortentwickelt. Diese Veränderungen wirken sich auch auf die Tätigkeit der Steuerfachangestellten aus und haben eine Neuordnung notwendig gemacht. Dabei stand vor allem eine zeitgemäße Darstellung der Struktur der Berufsausbildung und des Berufsbilds im Fokus. Besonderer Schwerpunkt wurde auf die Stärkung der kommunikativen Fähigkeiten und die Vermittlung der digitalen Prozesse in den Kanzleien gelegt. Bewährte Elemente der Ausbildung wie die Aufteilung in Zwischen- und Abschlussprüfung wurden beibehalten. Weitere Einzelheiten zur neuen Ausbildungsordnung können Sie dem Artikel der Steuerberaterkammer Stuttgart vom 09.02.2023 entnehmen.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) hat Ende März 2023 eine Umsetzungshilfe veröffentlicht, an der die Bundessteuerberaterkammer maßgeblichen Anteil hat. Die Umsetzungshilfe erläutert die neue Ausbildungsordnung, gibt viele Praxisbeispiele zu den aktualisierten Inhalten des Ausbildungsrahmenplans und informiert über den Ablauf der Prüfungen. Für den schulischen Teil der Ausbildung liefert die Publikation beispielhafte Lernsituationen und gibt nützliche Hinweise zu den Lernfeldern des Rahmenlehrplans.

Bereits am 10.06.2022 hatte die Kultusministerkonferenz den auf die Ausbildungsordnung abgestimmten Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf „Steuerfachangestellter“ beschlossen. Der Rahmenlehrplan legt die Lernziele und -inhalte für den Unterricht an der Berufsschule fest, während der Ausbildungsrahmenplan die entsprechenden Fertigkeiten und Kenntnisse innerhalb der Ausbildung im Betrieb regelt und Bestandteil der jeweiligen Ausbildungsordnung ist. Der Freistaat Thüringen erstellt derzeit auf Basis dieses Rahmenlehrplanes einen Thüringer Lehrplan für berufsbildende Schulen.

Schließlich finden Sie hier das neue Ausbilder-Seminar Die neu gefasste Ausbildungsverordnung für Steuerfachangestellte der DWS Steuerberater Medien GmbH. In dem ca. 1 1/2 Stunden dauernden online-Seminar werden die Änderungen erläutert, die die Neuordnung mit sich bringt, sowie die Auswirkungen auf die Ausbildung in der Steuerberaterkanzlei und es werden Vorschläge unterbreitet, wie digitale Prozesse den Auszubildenden besser vermittelt und kommunikative Fähigkeiten der jungen Berufseinsteiger gestärkt werden können. Hier finden Sie die dazugehörigenFolien zum Download.

 

 



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