Mit dem Erwerb des Titels „Fachassistent/‑in Lohn und Gehalt“ weisen Sie nach, dass Sie durch Fortbildungen hervorragende Kenntnisse im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung erworben haben.
Die Absolventen sollen durch die Fortbildung ihre bereits erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich „Lohn und Gehalt“ ausweiten und vertiefen und hierdurch in die Lage versetzt werden, die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Arbeitsverhältnisse bei den Mandanten zu optimieren.
Zulassungsvoraussetzungen:
Die Fortbildungsprüfung zum/r Fachassistenten/in Lohn und Gehalt wird von den Steuerberaterkammern als zuständige Stellen nach § 56 Abs.1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) durchgeführt. Dabei richtet sich die Durchführung der Prüfung im Freistaat Thüringen nach der Prüfungsordnung für die Durchführung der Prüfung zum/r Fachassistenten/in Lohn und Gehalt (POAssLG).
Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist sodann unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Der Bewerber muss außerdem im Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung seinen Beschäftigungsort, in Ermangelung einer Beschäftigung seinen Wohnort im Bezirk der Steuerberaterkammer Thüringen haben.
Prüfung:
Die Fortbildungsprüfung zum/r Fachassistenten/in Lohn und Gehalt setzt sich aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung zusammen. Im Einzelnen erstreckt sich die Prüfung auf folgende Prüfungsgebiete:
Im schriftlichen Teil der Prüfung ist eine vierstündige Klausur mit praxistypischer und prüfungsgebietübergreifender Aufgabenstellung aus den o.g. Gebieten zu fertigen.
Die Bearbeitungszeit beträgt vier Stunden.
In der mündlichen Prüfung soll der Prüfling zeigen, dass er praxistypische und prüfungsgebietsübergreifende Fälle lösen kann.
Die Prüfungsdauer der mündlichen Prüfung soll je Prüfungsteilnehmer 30 Minuten nicht überschreiten.
Der Fortbildungsprüfung liegt ein einheitlicher Anforderungskatalog zu Grunde.
Weitere Informationen zur Fortbildungsprüfung zum/r Fachassistenten/in Lohn und Gehalt finden Sie hier.