Der Steuerberater kann mit der Buchführung des Unternehmens beauftragt werden. Im Einzelnen können hierzu die folgenden Tätigkeiten zählen:
Der Steuerberater kann mit der Erstellung der Einnahmen-Überschussrechnung oder des Jahresabschlusses beauftragt werden. Der Jahresabschluss kann nach den handelsrechtlichen (HGB) und den steuerlichen Vorschriften aufgestellt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass der Steuerberater den Jahresabschluss gem. den Internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IAS) oder den US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften (US-GAAP) anfertigt.
Im Einzelnen umfassen seine Leistungen die Erstellung: