Lohnbuchführung ist mehr als bloßes Addieren von Zahlen. Sie umfasst ein breites Spektrum von Einzelaufgaben: Neben den steuerrechtlichen Aspekten müssen vielfältige sozialversicherungsrechtliche Vorgaben beachtet werden. Eine detaillierte Kenntnis von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien ist unerlässlich, um zu den richtigen Beträgen zu gelangen.
Können oder wollen Sie Teile der komplexen Lohnbuchführung nicht selbst durchführen, dann hilft Ihr Steuerberater mit einem preiswerten, auf Ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnittenen Service. Beispielsweise führen Steuerberater Lohnkonten und erstellen die Lohnabrechnung, nachdem Sie z.B. die Bruttolohnermittlung vorbereitet oder entsprechende Eingaben in der EDV gemacht haben.
Dabei richtet sich das Honorar immer nach dem Umfang der Leistungen Ihres Steuerberaters - auch bei den vielen anderen Formen der Arbeitsteilung, die Sie in der Lohnbuchführung individuell mit Ihrem Steuerberater vereinbaren können.
Steuerberaterinnen und Steuerberater - Ihre verlässlichen Partner in allen Fragen der Lohnbuchführung.
Lassen Sie sich ein Angebot machen!
Einrichtung einer Lohnbuchführung
Übernahme der kompletten Lohnbuchführung
Datenverarbeitung und Berechnung
Sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Lohnbuchführung
Betreuung und Teilnahme bei
Beratung zu Sonderfragen z.B.
Steuerberaterinnen und Steuerberater unterliegen im Gegensatz zu vielen anderen Lohnverarbeitern einer Berufsaufsicht durch die Steuerberaterkammern. Sie sind gegen Vermögensschäden haftpflichtversichert.
Steuerberaterinnen und Steuerberater sind überdies zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben ein Zeugnisverweigerungsrecht.