Personalwesen

Lohnbuchführung

Steuerberaterinnen und Steuerberater - Ihre Partner in der Lohnbuchführung


Lohnbuchführung ist mehr als bloßes Addieren von Zahlen. Sie umfasst ein breites Spektrum von Einzelaufgaben: Neben den steuerrechtlichen Aspekten müssen vielfältige sozialversicherungsrechtliche Vorgaben beachtet werden. Eine detaillierte Kenntnis von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien ist unerlässlich, um zu den richtigen Beträgen zu gelangen.

Können oder wollen Sie Teile der komplexen Lohnbuchführung nicht selbst durchführen, dann hilft Ihr Steuerberater mit einem preiswerten, auf Ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnittenen Service. Beispielsweise führen Steuerberater Lohnkonten und erstellen die Lohnabrechnung, nachdem Sie z.B. die Bruttolohnermittlung vorbereitet oder entsprechende Eingaben in der EDV gemacht haben.

Dabei richtet sich das Honorar immer nach dem Umfang der Leistungen Ihres Steuerberaters - auch bei den vielen anderen Formen der Arbeitsteilung, die Sie in der Lohnbuchführung individuell mit Ihrem Steuerberater vereinbaren können.

Steuerberaterinnen und Steuerberater - Ihre verlässlichen Partner in allen Fragen der Lohnbuchführung.

Lassen Sie sich ein Angebot machen! 

Alles aus einer Hand

Einrichtung einer Lohnbuchführung

  • Sammlung der Arbeitnehmerunterlagen
  • Aufstellung der individuellen Arbeitnehmerdaten
  • Erarbeitung und Eingabe der Mandantenstammdaten
  • Eingabe der Arbeitnehmerstammdaten


Übernahme der kompletten Lohnbuchführung

  • Zusammenstellung der Lohnabrechnungsdaten, zum Beispiel
    • Bruttolöhne
    • Vermögenswirksame Leistungen
    • Sachbezüge (z.B. private Kfz-Nutzung)
    • Lohnsteuermerkmale
    • Sozialversicherungsmerkmale
    • Sonstige Einbehaltungen
  • Aufbereitung der Lohnabrechnungsdaten für die Eingabe
  • Anfertigung aller Zahlungsverkehrsträger für Arbeitnehmer,
  • Sozialversicherungsträger und Finanzämter

Datenverarbeitung

Datenverarbeitung und Berechnung

  • Übernahme der Lohnabrechnungsdaten auf Datenträger
  • Berechnung von Nettolöhnen und Abzügen, zum Beispiel
    • Lohnsteuer
    • Lohnkirchensteuer
    • Solidaritätszuschlag
    • Rentenvericherungsbeiträge
    • Krankenversicherungsbeiträge
    • Pflegeversicherungsbeiträge
    • Arbeitslosenversicherungsbeiträge
    • Anrechnung von Abschlagszahlungen
    • Pauschalierte Lohnsteuer
  • Anfertigung von Lohnabrechnungen für die Arbeitnehmer, offen oder verdeckt
  • Eintragungen in das Lohnjournal
  • Eintragungen auf den Lohnkonten
  • Anfertigung der Lohnsteueranmeldungen
  • Anfertigung der Mitteilungen und der Beitragsnachweise für die Sozialversicherungsträger
    • An- und Abmeldungen
    • Jahres-Entgeltbescheinigungen
  • Datenfernübertragungen
    • Lohnsteueranmeldungen
    • Sozialversicherungsmeldungen
    • Löhne

Beratung & Betreuung

Sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Lohnbuchführung

  • Berechnung der Bezüge für
    • Arbeitszeiten
    • Schlechtwetterzeiten/Kurzarbeiterzeiten
    • Urlaubsgelder/Weihnachtsgelder/anteiliges 13. Monatsgehalt
    • Tantiemen
  • Ermittlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld
  • Anfertigung der Meldung für die Schwerbehindertenabgabe
  • Anträge an Behörden auf Gewährung von Lohnzuschüssen, auch im Forschungsbereich
  • Fertigung des Jahresentgeltnachweises für die Berufsgenossenschaft
  • Erstellung von Buchungslisten, Lohnartenlisten, Kostenstellenlisten, Kostenträgerlisten, Einarbeitung pfändbarer Beträge
  • Anträge an Krankenkassen nach dem Lohnfortzahlungsgesetz
  • Meldungen an Berufsverbände über Lohnwerte
  • Bearbeitung von Fragebögen der Krankenkassen und des Arbeitsamtes und das Ausstellen von entsprechenden Verdienstbescheinigungen


Betreuung und Teilnahme bei

  • Lohnsteuer-Außenprüfungen
  • Sozialversicherungsprüfungen
  • Prüfungen durch das Arbeitsamt

Sonderfragen

Beratung zu Sonderfragen z.B.

  • geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (400-Euro-Jobs, sog. Minijobs)
  • kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse
  • Beschäftigung in der Gleitzone (400 Euro bis 800 Euro)
  • Beschäftigung von Studenten, Schülern, Praktikanten


Steuerberaterinnen und Steuerberater unterliegen im Gegensatz zu vielen anderen Lohnverarbeitern einer Berufsaufsicht durch die Steuerberaterkammern. Sie sind gegen Vermögensschäden haftpflichtversichert.

Steuerberaterinnen und Steuerberater sind überdies zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben ein Zeugnisverweigerungsrecht.