Bei vielen Steuerberaterinnen und Steuerberatern steht aktuell die Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen an. Sie kann bereits seit dem 5. Mai eingereicht werden. Um betroffene Unternehmen und den Berufsstand gleichermaßen zu entlasten, konnte die BStBK u. a. erreichen, dass die Schlussabrechnung programmübergreifend und in zwei Paketen erfolgt.
Worauf der Berufsstand jetzt achten sollte und was es aus Sicht der BStBK noch zu verbessern gibt, zeigt BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab in seiner neuen Videobotschaft.