Die Aufgaben der Steuerberaterkammern
In der Bundesrepublik Deutschland bestehen 21 Steuerberaterkammern, die zusammen die Bundessteuerberaterkammer bilden. Die Kammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Alle Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften sind Mitglied einer Steuerberaterkammer. Die Berufsausübung im Rahmen einer Steuerberatungsgesellschaft, in der Regel in der Rechtsform der GmbH, ist eine Ausnahmeerscheinung im Recht der freien Berufe, die im Grunde dem höchstpersönlichen Charakter der beruflichen Tätigkeit widerspricht. Gleichwohl findet diese Form der Berufsausübung nicht nur im steuerberatenden Beruf immer weitere Verbreitung. Rechtsgrundlage für die Errichtung, Organisation und Tätigkeit der Steuerberaterkammern sind die §§ 73 ff. des Steuerberatungsgesetzes. Hieraus ergeben sich für die Steuerberaterkammern insbesondere folgende Tätigkeitsschwerpunkte:
- Führung des Berufsregisters
In das bei den Kammern geführte Berufsregister werden
alle Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften
eingetragen, die ihre berufliche Niederlassung bzw. ihren Sitz im
Kammerbezirk haben.
- Interessenwahrnehmung der Berufsangehörigen
Wesentliche Aufgaben liegen im Bereich der Interessenvertretung
der Mitglieder einschließlich der externen Öffentlichkeitsarbeit.
Dazu gehört auch die regelmäßige Kontaktpflege zur Finanzverwaltung
und zu anderen Organisationen. Für die fachliche Weiterbildung der
Berufsangehörigen werden in Abstimmung mit der Bundessteuerberaterkammer
und z.T. gemeinsam mit den Berufsverbänden Seminare durchgeführt.
- Beratung und Information der Mitglieder
Hierunter fallen insbesondere telefonische und schriftliche
Auskünfte zu Fragen der Berufspflichten, der rechtlichen Ausgestaltung
eines Zusammenschlusses mit anderen Berufsangehörigen, Gebührenrechtsfragen
oder allgemeine zivil- und arbeitsrechtliche Fragen, die im Zusammenhang
mit der Berufsausübung stehen. Alle Mitglieder erhalten regelmäßig
Kammermitteilungen mit aktuellen Informationen.
- Erstellung von Gutachten
Insbesondere von Seiten der Zivilgerichte wird die
Kammer um Erstellung von Gutachten oder Benennung von Sachverständigen
gebeten.
- Existenzgründungsberatung für Berufsangehörige
Die Kammer berät ihre Mitglieder in Fragen der Praxisgründung
und gibt Stellungnahmen zu Anträgen von Berufsangehörigen auf Bereitstellung
öffentlich geförderter Darlehen für die Existenzgründung ab.
- Praxisvertretung, -abwicklung, -treuhandschaft
Zu den gesetzlichen Aufgaben der Berufskammer gehört
auch die Bestellung eines Vertreters für Berufsangehörige, die - insbesondere
aus Gesundheitsgründen - längerfristig an ihrer Berufsausübung gehindert
sind, bzw. eines Praxisabwicklers oder -treuhänders, z.B. im Todesfall
des Berufsangehörigen.
- Vermittlungstätigkeit
Die Berufskammer vermittelt bei Streitigkeiten unter
Mitgliedern sowie zwischen einem Berufsangehörigen und dessen Auftraggeber.
Die Kammer ist zu einem Schlichtungsversuch verpflichtet, wenn auf
Antrag einer oder beider Parteien übereinstimmend die Vermittlung
gewünscht wird.
- Berufsaufsicht
Ferner überwacht die Steuerberaterkammer die Einhaltung
der Berufspflichten durch die Mitglieder. Sie geht Pflichtverletzungen
nach und ergreift entsprechende Maßnahmen.
- Abwehr unerlaubter Steuerrechtshilfe
Eine weitere wichtige Aufgabe sind wettbewerbsrechtliche
Maßnahmen in Fällen unerlaubter Hilfeleistung in Steuersachen.
- Bestellung von Steuerberatern
Seit dem 01. Januar 2001 ist die Steuerberaterkammer
für die Bestellung zum Steuerberater im Freistaat Thüringen zuständig,
ebenso wie für die Rücknahme und den Widerruf der Bestellung.
- Anerkennung von Steuerberatungsgesellschaften
Als besondere Form der Berufsausübung erfolgt die
Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft unter Beachtung spezieller
berufsrechtlicher Vorgaben, die auf das Berufsbild des Steuerberaters
und dessen Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen
abgestimmt sind.
- Zuständige Stelle für die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter
Die Steuerberaterkammer ist darüber hinaus die zuständige
Stelle für die Berufsausbildung der Steuerfachangestellten in ihrem
Bezirk. Sie stellt die erforderlichen Unterlagen für den Abschluss
und die Eintragung von Ausbildungsverträgen in das bei der Kammer
geführte Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse zur Verfügung, überwacht
die Durchführung der Ausbildung und gibt Ausbildenden und Auszubildenden
Hilfestellung bei allen auftretenden Fragen. Außerdem ist sie für
die Abnahme der Zwischen- und Abschlussprüfungen zuständig.
Darüber hinaus nimmt die Steuerberaterkammer für qualifizierte Mitarbeiter/innen in den Praxen die Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in ab.