Steuerberaterprüfung

Seit dem 01. Januar 2009 ist die Steuerberaterkammer Thüringen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung/Eignungsprüfung sowie für die Durchführung der (schriftlichen und mündlichen) Prüfungen zuständig, wenn der/die Bewerber/-in im Zeitpunkt der Antragstellung vorwiegend in Thüringen beruflich tätig ist oder - sofern er/sie keine Tätigkeit ausübt - hier seinen/ihren Wohnsitz hat.

Bei mehreren Wohnsitzen ist der Wohnsitz maßgebend, an dem er/sie sich vorwiegend aufhält.

Die Anmeldefrist zur Steuerberaterprüfung endet am 30. April des jeweiligen Prüfungsjahres in welchem der/die Bewerber/in teilnehmen möchte. Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung wird am:    

  • Steuerberaterprüfung  2012:                  09. – 11. 10. 2012
  • Steuerberaterprüfung  2013:                  08. – 10. 10. 2013
  • Steuerberaterprüfung  2014:                  07. – 09. 10. 2014
  • Steuerberaterprüfung  2015:                  06. – 08. 10. 2015
  • im "Conference Center" der Toskana-Therme in 99518 Bad Sulza, Rudolf-Gröschner-Straße 11, stattfinden (Änderungen hinsichtlich des Ortes bleiben vorbehalten.)

    Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung, Befreiung von der Steuerberaterprüfung, Erteilung einer verbindlichen Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder über die Befreiung von der Prüfung wird - auch bei wiederholter Antragstellung - eine Gebühr in Höhe von 200,00 Euro erhoben.

    Die Gebühr ist bei Antragstellung auf das Girokonto der Steuerberaterkammer Thüringen bei der DKB AG, BLZ: 120 300 00, Konto-Nr.: 962 464, unter Angabe des Verwendungszweckes:
    "StB-Prüfung Jahr, Nachname, Vorname" zu zahlen.

    Wird der Zulassungsantrag nach der Entscheidung über den Antrag zurück genommen oder nimmt der/die Bewerber/-in - aus welchen Gründen auch immer - an der Prüfung nicht teil, kommt eine Erstattung der Zulassungsgebühr nicht in Betracht. Wird der Zulassungsantrag dagegen vor der Entscheidung über den Antrag zurückgenommen, wird die Hälfte der Gebühr erstattet (§ 164 b Abs. 2 StBerG).  

    Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung und zur Eignungsprüfung ergeben sich aus den §§ 36, 37 a, 155 Abs. 3 und 156 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG).

    Die Richtigkeit von Ablichtungen oder Abschriften von Zeugnissen und sonstigen Unterlagen, die nach § 36 Abs. 4 StBerG i. V. m. § 4 Abs. 3 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB) dem Zulassungsantrag beizufügen sind, muss beglaubigt sein.

    Körperbehinderten Personen werden gem. § 18 Abs. 3 DVStB auf Antrag für die Fertigung der Aufsichtsarbeiten ihrer Behinderung entsprechende Erleichterungen gewährt. Anträge dieser Art sollen mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung gestellt werden. Art und Umfang der Körperbehinderung sind mit amtsärztlichem Attest nachzuweisen.

    Die Prüfungsgebühr beträgt gemäß der Gebührenordnung und dem Gebührenverzeichnis der Steuerberaterkammer Thüringen in Abweichung von § 39 Abs. 1 StBerG 1.200,00 €.

    Auf die gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder über die Termine der schriftlichen Steuerberaterprüfung/Eignungsprüfung und die hierfür als Hilfsmittel zugelassenen Textausgaben in der jeweils geltenden Fassung wird verwiesen.

    Weitere Einzelheiten zum Zulassungsverfahren oder zur Prüfung können Sie unserem Merkblatt entnehmen. 

     

    Hinweis:  

    Bitte beachten Sie, dass für eine Anzeige der vorstehenden Dokumente auf Ihrem PC eine Version des Adobe Acrobat Readers installiert sein muss.
    Sollte dies nicht der Fall sein, haben Sie die Möglichkeit, über nebenstehenden Link den Reader aus dem Internet herunterzuladen. Dazu bitte auf das Logo klicken.